Im Fall der Arbeitserlaubnis für Tagesmutter Arlette Raxhon auf dem Territorium der Französischen Gemeinschaft hätte sich Ecolo-Fraktion gewünscht, dass das ausgearbeitete Abkommen zwischen der Französischen und der Deutschsprachige Gemeinschaft unterzeichnet worden wäre.
Dazu erklärt Andreas Jerusalem: “Nach Einschätzung der Französischen Gemeinschaft wird die Problematik durch das vorgelegte Abkommen juristisch korrekt geregelt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken von Ministerin Klinkenberg teilt man dort also eindeutig nicht”, so der Ecolo-Abgeordnete.
Die Französische Gemeinschaft unterzeichnete am Donnerstag das Abkommen, das direkt zwischen beiden Regierungen geschlossen worden wäre. Diese Vorgehensweise hätte ein unmittelbares Inkrafttreten und eine Wiederaufnahme der Arbeit durch Frau Raxhon gewährleistet. Um die rechtlichen Fragen aber endgültig zu klären, besteht die DG-Regierung auf einer Prüfung durch den Staatsrat. “Auch wenn ich das in einem gewissen Maß nachvollziehen kann, muss ich doch feststellen, dass eine abschließende juristische Gewissheit sowieso kaum möglich ist. Sonst würden Fälle wie das Kindergeld der DG nicht nach der Prüfung vor dem Verfassungsgericht landen. Im jetzigen Fall kostet das angefragte Gutachten des Staatsrats viele wertvolle Monate.”
Beide Kabinette unterstrichen unterdessen, weiterhin konkret an Lösungen zu arbeiten. Ministerin Klinkenberg schlägt ein Abkommen zwischen ZKB und ONE, den für Kleinkindbetreuung zuständigen Diensten, als Lösung vor. Dadurch würde Frau Raxhon zukünftig für die Französische Gemeinschaft arbeiten, könnte aber nach wie vor Kinder aus der DG betreuen.“Wenn es bei dem Nein zum vorliegenden Zusammenarbeitsabkommen bleibt, muss Ministerin Klinkenberg dafür sorgen, dass die von ihr vorgeschlagene Vereinbarung zwischen ONE und ZKB so schnell wie möglich erfolgt.” Ziel müsse es nach wie vor sein, dass die Betreuung zeitnah wieder ihren gewohnten Weg gehen kann, schließt Jerusalem mit einem Appell.
Andreas Jerusalem
Abgeordneter im Parlament