Das Regionalparlament in Namur hat heute per Dekret eine Frist für die Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen eingeführt. Dadurch wird der Verlust der Zertifizierung von mehr als der Hälfte der PEFC-zertifizierten öffentlichen Wälder in der Wallonie auf eine kurze Aussetzung ihres Zertifikats begrenzt.
Die PEFC-Zertifizierung garantiert eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Mit Kriterien wie dem Erhalt der Biodiversität, dem Schutz von Wasser und Boden und der Aufrechterhaltung der Produktionsfunktion der Wälder, ist es heute die erste Quelle für zertifiziertes Holz weltweit.
Seit 2004 sind fast alle öffentlichen Wälder der Wallonie PEFC-zertifiziert: 295 öffentliche Eigentümer, darunter viele Gemeinden und der Staatswald. Dies entspricht einer Gesamtfläche von 260.000 Hektar nachhaltig bewirtschaftetem Wald und damit einem großen Mehrwert für unsere Umwelt.
PEFC ist aber nicht nur positiv für die Natur, sondern auch für die öffentliche Hand, vor allem für die Gemeinden, die von einem besseren Marktzugang und bis zu einem gewissen Grad von dem höheren Wert des PEFC-zertifizierten Holzes auf dem Markt profitieren. Und auch wenn es nicht einfach ist, den wirtschaftlichen Mehrwert der PEFC-Zertifizierung in einem Kontext zu beurteilen, in dem das Angebot die Nachfrage bei weitem übersteigt, ist es unerlässlich, dass die öffentlichen Eigentümer ihre PEFC-Zertifizierung behalten. Damit wird das Marktgleichgewicht zwischen zertifiziertem und nicht zertifiziertem Holz erhalten.
Würde dieses Gleichgewicht gefährdet, wäre der gesamte Holzsektor betroffen: Gemeinden und andere öffentliche Eigentümer könnten ohne Zertifizierung keine Käufer mehr finden, und der übrige Sektor, vor allem der Papier-, Pellet- und Plattensektor, müsste sich auf die Suche nach zertifiziertem Holz in den Nachbarländern begeben, was ihre Produktionskosten erhöhen und die Autonomie der wallonischen Holzwirtschaft verringern würde. “Der Holzverkauf ist für den Haushalt vieler Gemeinden von wesentlicher Bedeutung. Wenn sie keinen Käufer mehr finden können, werden ihre Finanzen ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen. Vor allem vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Situation in unseren Wäldern. Neben Borkenkäfern und Schweinepest ist jede zusätzliche Belastung eine zu viel.”, erklärt die Ecolo-Abgeordnete Anne Kelleter, erste Unterzeichnerin des Dekrets.
Der einzige Artikel des PEFC-Dekrets führt eine Frist für die Fertigstellung der Waldbewirtschaftungspläne ein, die im Artikel 57 des Forstrechts vorgesehen ist. Das Forstrecht sieht aktuell vor, dass alle öffentlichen Wälder mit einer Fläche von mehr als 20 ha einem Waldbewirtschaftungsplan unterliegen. Da PEFC die Einhaltung der geltenden nationalen Normen und Gesetze verlangt, ist der Waldbewirtschaftungsplan auch Bedingung für den Erhalt des PEFC-Zertifikats. In diesem Punkt ist Artikel 57 des Forstgesetzbuches jedoch viel anspruchsvoller als die PEFC-Charta, die nur ein vereinfachtes Managementdokument für zertifizierte Wälder vorschreibt. Dieses Dokument ist viel „leichter“ als die Waldbewirtschaftungspläne, die in der Wallonischen Gesetzgebung vorgesehen sind.
Das Problem ist, dass bis heute 95 Eigentümer, 160.000 Hektar, noch nicht für alle ihre Wälder Waldbewirtschaftungspläne haben. Ein bisher bestehender Plan, um die fehlenden Dokumente nachzuliefern, wurde von der übergeordneten PEFC-Zertifizierungsstelle gekippt. Sie legt die PEFC-Normen strenger aus und wird die Zertifizierung der öffentlichen Wälder, die bis zum 30. April 2020 nicht über einen Waldbewirtschaftungsplan verfügen, ausgesetzt.
Durch die Einführung einer Frist für die Erstellung der Waldbewirtschaftungspläne kann hier Abhilfe geschaffen werden, weil für die betroffenen Wälder jetzt auch ein einfaches Bewirtschaftungsdokument genügt. Die kann die zuständige Behörde, der DNF, vor dem nächsten Holzverkauf im Herbst erstellen, so dass die suspendierten Zertifikate vor dem Herbst wieder in Kraft treten können. Dies limitiert die wirtschaftlichen Verluste durch den Verlust des PEFC-Zertifikats auf ein absolutes Minimum.
Die durch das Dekret festgelegte, neue Frist bis zum 31. Dezember 2023 wird es nach den Planungen des DNF ermöglichen, die fehlenden Waldbewirtschaftungspläne zu vervollständigen und die wallonische PEFC-Zertifizierung wieder in Ordnung zu bringen. “Dieser Erlass ermöglicht es also, die nachhaltige Qualität unserer Wälder zu fördern undgleichzeitig den Wert des Holzes für den forstwirtschaftlichen Sektor zu erhalten”, schlussfolgert Anne Kelleter.