Frage zur Informationspolitik der Krankenkassen zur neuen Regelung für grenzüberschreitende Gesundheitspflege
In den letzten Wochen hören wir immer wieder von Betroffenen, dass die Umsetzung der neuen Regelung für die grenzüberschreitende Gesundheitspflege in der Praxis nicht reibungslos verläuft.
Bisher ist hauptsächlich über die Auswirkungen des neuen Abkommens auf belgischer Seite gesprochen worden. Es zeigt sich aber immer deutlicher, dass die veränderte Situation in den deutschen Praxen große Verwirrung ausgelöst hat. Viele Dienstleister wissen, dass das System sich verändert hat und restriktiver geworden ist, sie scheinen aber nicht die Einzelheiten der neuen Regelung zu kennen. Aus Vorsicht, um Probleme mit der Finanzierung zu vermeiden, wurden dadurch Behandlungen und Therapien nicht begonnen oder – was noch schlimmer ist – nicht weiter verfolgt. Das alles bringt die belgischen Patienten, um deren Gesundheit es ja schließlich geht, in sehr missliche Lagen.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist zwar nicht zuständig für die Umsetzung des IZOM-Nachfolge-Abkommens. Angesichts der aktuellen Lage erachte ich es aber als politische Aufgabe und Verpflichtung der Regierung der DG, bei dieser für manche lebenswichtigen Thematik auf eine gute Umsetzung des neuen Abkommens den maximal möglichen Einfluss zu nehmen.
Daher stellte Freddy Mockel folgende Fragen zu den Begleitumständen der Umsetzung:
- Wurde eine offensive Information zum neuen Abkommen in Richtung ambulante und stationäre Dienstleister im deutschen Grenzgebiet betrieben? Wenn ja, wie beurteilen Sie die Effizienz dieser Informationskampagne?
- Wie lassen Sie sich regelmäßig über die auftretenden Knackpunkte im neuen System informieren?
Es ist echt Chaotisch. Beispiel: vorher Facharzt in Deutschland, weil es diesen in dem betreffenden Fachgebiet in Ostbelgien nicht gibt. Mit viel Mühe und totalem bürokratischen Aufwand kann man noch dahin. Allerdings Medikamente die seit Jahren genommen werden müssen, werden von Brüssel abgelegt, weil es ein Facharzt aus Belgien , den es hier aber nicht gibt, verschreiben muss. Verrückte Welt.Empfehlung der Belgischen Krankenkasse= klagen. Das bereiten wir im übrigen gerade vor.
Sehr geehrter Herr Fuchs,
die derzeitige Ersatzregelung ist in der Tat mehr als unbefriedigend, und manchmal sind auch echte Härtefälle seit Abschaffung der IZOM-Regelung entstanden, was nicht sein darf.
ECOLO-Ostbelgien setzt sich dafür ein, dass Patienten mit belgischer Krankenversicherung zuerst einmal ohne unnötige administrative Hürden eine Gesundheitsversorgung jenseits der Grenze in Anspruch nehmen können. Und Chaos sollte es nach all den Monaten, in denen die neue Regelung schon gilt, auch nicht mehr geben: klare Erläuterungen für die Krankenkassen und auch für die deutschen Fachärzte müssten schon lange vorliegen bzw. einheitlich angewandt werden. Damit sollte es natürlich nicht getan sein. Minimalziel bzw. das erste Ziel muss sein, dass deutschsprachige Belgier, die in Belgien eine Gesundheitsdienstleistung nicht in deutscher Sprache in Anspruch nehmen können, diese problemlos und ohne finanzielle Nachteile im deutschen Grenzland tun können. Alles andere wäre diskriminierend. Für weitere Fragen oder Präzisierungen Ihrerseits stehen wir/ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Freddy MOCKEL
Vorsitzender der ECOLO-FRaktion im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft