Der Föderalstaat ist in den vergangenen Jahren seinen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachgekommen und lässt den Hilfeleistungsszonen (HLZ) nicht die versprochenen Mittel zukommen, sodass letztens Endes die Gemeinden dies ausgleichen müssen. Die Wallonische Region will daher ihre Provinzen in die Pflicht nehmen. Diese sollen die HLZ mit finanzieren, damit die Gemeinden nicht alle Finanzierungslücken übernehmen müssen. Bis 2024 sollen die Provinzen progressiv 60 % des Fehlbetrags übernehmen. In 2020 wären dies bereits 20 %, das wären für die 9 Gemeinden der HLZ 6 immerhin schon 436.000 €. Der zuständige Minister der Wallonischen Region, Herr Dermagne, sieht die HLZ 6 der DG-Gemeinden davon ausgenommen, da die DG hier für die Gemeindeaufsicht zuständig sei.
Im Juni diesen Jahres befragte ich Sie zu der Thematik. Sie sahen die WR sehr wohl in der Pflicht, da diese für die Provinzen zuständig sei. Ich warf auf, ob man nicht eine Lösung über das neue Zusammenarbeitsabkommen mit der Provinz Lüttich sein könne, ein Weg, der nicht Ihre Priorität war. Sie kündigten auch ein Treffen mit Minister Dermagne an. Dieses hat laut seiner Aussage in der Presse bisher nicht stattgefunden. Viel Konkretes haben wir seitdem nicht mehr vernommen.
Meine Kollegin im Wallonischen Parlament, Anne Kelleter, hat allerdings nicht locker gelassen und Minister Dermagne zu der Thematik und dem aktuellen Stand befragt. Ein Lösungsweg bahnt sich an, von dem wir bisher aus Ihrem Mund noch nichts vernommen hatten.
Mangels klarer Gesetzeslage will Minister Dermagne der Provinz Lüttich empfehlen, die HLZ zu berücksichtigen bzw. ihr genauso wie den anderen HLZ der Provinz die entsprechenden Mittel zukommen zu lassen. Meines Wissens steht die Provinz Lüttich diesem Anliegen positiv gegenüber.
Im Interesse der Gemeinden wäre es also gut, wenn die Provinz und die Regierung der DG in ihren schon fast traditionellem Zusammenarbeitsprotokoll diese Mittel für die DG-Gemeinden festhalten würden. So wäre es nicht mehr nur eine « Goodwill-Aktion » der Provinz.
Immerhin ginge es um Mittel, die bis 2024 auf weit über 1 Million Euro ansteigen. Meine Fragen daher an Sie, Herr Ministerpräsident :
- Wird die Regierung der DG anstreben, die finanzielle Unterstützung der Provinz für die HLZ 6 der neun deutschsprachigen Gemeinden im neuen Zusammenarbeitsprotokoll fest zu halten, um unsere Gemeinden finanziell zu entlasten?
- Da dieses Zusammenarbeitsprotokoll noch in Verhandlung ist, wie wollen Sie sicher stellen, dass die deutschsprachigen Gemeinden die für 2020 erhofften Mittel (20%) noch dieses Jahr erhalten?
- Streben Sie an, dass die Gemeinden der HLZ 6 genau wie die anderen Gemeinden auch bis 2024 progressiv 60 % der nötigen Mittel von der Provinz Lüttich erhalten?
Antwort des Ministerpräsidenten:
Wie Pierre-Yves Dermagne in seiner Antwort am 15. September auf die Frage der Abgeordnete Kelleter im Wallonischen Parlament gesagt hat, war ein bilaterales Treffen mit mir am 22. September zum Thema der Finanzierung der Hilfeleistungszonen anberaumt.
Leider konnte dieses Treffen wegen der Tagesaktualität nicht stattfinden, da am 22. September – also am Vorabend des Nationalen Sicherheitsrates vom 23. September – kurzfristig ein Konzertierungsausschuss einberufen wurde, an dem ich teilnehmen musste.
Das Treffen mit Minister Dermagne wurde demzufolge auf den 01.Oktober verschoben, konnte aber nicht stattfinden, weil Herr Dermagne an diesem Tag als neuer Föderalminister für Wirtschaft und Arbeit vereidigt wurde.
So wichtig ihm unsere Hilfeleistungszone ist, diesen Termin konnte er nun wirklich nicht absagen…
Ich werde jetzt selbstverständlich einen neuen Termin mit dem Nachfolger von Minister Dermagne in Namur (Christophe Collignon) vereinbaren.
Ich kann Sie aber beruhigen:
In der Zwischenzeit haben sich Mitarbeiter meines Kabinetts sehr wohl mit den Mitarbeitern von Minister Dermagne zu diesem Thema getroffen.
Und diese Gespräche waren sehr konstruktiv.
Aus dem Kabinett von Minister Dermagne erfuhren wir unter anderem, dass es seitens der Wallonischen Region keinerlei dekretale Verpflichtung für die wallonischen Provinzen geben wird, sich an den Kosten der Hilfeleistungszonen zu beteiligen.
Infolgedessen kann es natürlich auch kein Dekret geben, dass die Provinz verpflichtet, sich an den Kosten unserer Hilfeleistungszone zu beteiligen.
Der Minister hat den Provinzen diese Finanzierung lediglich per Rundschreiben sozusagen empfohlen und dies auch so in den Haushaltsrundschreiben vom 9. Juli dieses Jahres an die Provinzen und Gemeinden mitgeteilt.
Es handelt sich im Kern um eine Übereinkunft zwischen der Region und den General- und Finanzdirektoren der wallonischen Provinzen.
Im Sinne der Gleichbehandlung ist das Kabinett des Ministers Dermagne der Meinung, dass man der Provinz Lüttich ebenfalls die Finanzierung der deutschsprachigen Hilfeleistungszone 6 empfehlen und die zu zahlenden Beträge in einer Übereinkunft festhalten sollte.
Das Kabinett des Ministers Dermagne hat deutlich gemacht, dass der Minister keine Ungleichbehandlung der Deutschsprachigen wolle.
Der Minister werde sich dafür einsetzen, dass die Hilfeleistungszone 6 ihren Anteil aus den Mitteln der Provinz bekomme.
Ich habe keinen Zweifel daran, dass der politische Wille vorhanden ist, unsere Hilfeleistungszone gleichberechtigt zu behandeln.
Um die systematische und jährlich ansteigende prozentuale Beteiligung an der Finanzierung der Hilfeleistungszone 6 durch die Provinz nun in die Wege zu leiten, werden wir erstens genau wie die WR ein Rundschreiben verfassen und zweitens auf dieser Grundlage die zu zahlenden Beträge in einem Abkommen festhalten.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Provinz Lüttich sich auf dieser Grundlage in derselben Weise an der Finanzierung der Hilfeleistungszone 6 beteiligen wird, wie sie das für die anderen Hilfeleistungszonen auf ihrem Gebiet tut, und dass sie folglich die deutschsprachigen Gemeinden in derselben Höhe entlasten wird wie die französischsprachigen Gemeinden.
Alles andere käme einer glatten Diskriminierung der deutschsprachigen Gemeinden gleich, die wir nicht dulden würden.