In der November-Edition der Fragestunden des Parlaments der DG stellte die Ecolo-Fraktion folgende Fragen an die jeweiligen Minister:
Inga Voss befragte Ministerin Weykmans zur HoReCa-Prämie:
Sehr geehrte Frau Ministerin,
als Reaktion auf die erneute Schließung der bereits stark getroffenen Betriebe im HoReCa- und Tourismus-Bereich hat die DG-Regierung angekündigt, das im Sommer vollzogene Prämiensystem zu wiederholen. Dieses ist bekanntlich in drei Kategorien aufgeteilt:
- 10 000 € für Traiteure, Busunternehmen, Reisebüros, Restaurants mit Vollbedienung und Hotelrestaurants mit Vollbedienung;
- 5 000 € für Schankwirtschaften und registrierte Unterkunftsbetriebe (Hotels, B&B, Ferienwohnungen, Camping und Gruppenunterkünfte VoG);
- 2 000 € für alle nebenberuflich- oder privat-betriebenen Betriebe aus der ersten Kategorie – die Antragsteller müssen also keine Unternehmensnummer haben – sowie Schnellrestaurants und Imbisse.
Die Unterstützung für die Unternehmen im Sektor ist eine wichtige Entlastung in dieser Zeit, weshalb wir Ihnen gerne Fragen zu der Kategorisierung stellen würden:
- Warum hat man sich erneut dagegen entschieden, die Kategorien nach tatsächlicher Größe der Unternehmen und nach deren realen Bedarfen zu staffeln?
- Erwarten Sie eine ähnliche Anzahl Anfragen wie bei der ersten Durchführung?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Die Antwort von Ministerin Weykmans
Nur die Unterkunftsbetriebe sind von der Verpflichtung ausgenommen, eine Unternehmensnummer zu haben. Sie müssen jedoch bei der DG registriert sein oder eine Registrierung beantragt haben, gemäß dem Tourismus-Dekret. Um deutlich zu sein, es werden keine „privaten“ Traiteure, Restaurants, Bars usw… unterstützt. Was sollen diese auch sein: ein Partyraum im Keller?
Zu Ihren Fragen: wir haben bei dieser zweiten Prämie zwischen „hauptberuflich“ und „nebenberuflich“ unterschieden. Nebenberuflich heißt, dass der Unternehmer/Selbständige auch in einem Arbeitnehmerverhältnis steht oder ein anderweitiges Sozialstatut hat, wie zum Beispiel ein Rentner. Auch hier wird geprüft, ob wesentliche Sozialabgaben geleistet werden. Hier machen wir also schon de facto einen Unterschied zwischen einer größeren Tätigkeit und einer Kleineren. Und ja, wir hatten das Kriterium der Vollzeitäquivalenzen angedacht und müssen aber festhalten, dass:
- Die Bus- und Reiseunternehmen alle mit Personal arbeiten;
- Im HoReCa, nicht nur mit VZÄ gearbeitet wird, sondern auch mit anderen flexibleren Einstellungen (z.B. Flexijob).
Wir sind daher zum Schluss gekommen (auch mit der WFG), dass es für unsere Prämie keinen wesentlichen Mehrwert schafft, die Anzahl VZÄ abzufragen und ableitend eine Prämienabstufung zu machen. Wer im Hauptberuf und als Haupttätigkeit in der ersten Kategorie arbeitet, wird dies kaum ohne Personal machen.
Die zweite Kategorie sollte wie das Up-Grade der Kategorie C verstanden werden. Wer diese Tätigkeit im Hauptberuf macht und entsprechende Sozialabgaben leistet, der erhält 5.000 EUR.
Alle anderen sowie Schnellrestaurants, oder private Unterkunftsbetriebe erhalten 2.000 EUR. Wenn man also näher hinschaut, erkennt man, dass die Prämie dem Bedarf entspricht und genau da Unterscheidungen macht, wo es notwendig ist.
Wir haben uns zudem für ein möglichst einfaches System ausgesprochen, dass händelbar für die Gemeinden ist und das eine rasche Auszahlung ermöglicht. Bei der ersten Prämie wurden rund 430 Anträge gebilligt von geschätzten 592. Aktuell schätzen wir, dass ca. 522 Anträge gestellt werden können. Die Differenz von 70 geschätzten Betrieben liegt darin, dass wir den Sektor Caterer / Restaurant / Schankwirtschaften nicht mehr auf statistische Angaben von 2018 geschätzt, sondern die Anzahl gebilligter Anträge bei der ersten Prämie berücksichtigt haben.
Inga Voss befragte Ministerin Weykmans zur Social Media Nutzung in der DG
Sehr geehrte Frau Ministerin,
im Zeitalter der Sozialen Medien hat Online-Marketing für Firmen, Vereine und Organisationen einen besonderen Stellenwert. Unabhängig von unserer oder Ihrer Position zu den verschiedenen Plattformen steht die Erkenntnis, dass man hierüber schnell und kostengünstig eine hohe Reichweite erlangt.
Aus diesem Grund ist es auch für die hiesigen Organisationen sinnvoll, in den Sozialen Medien präsent zu sein. Die Frage, die sich dann jedoch stellt, ist, welchen Wert die verschiedenen Plattformen jeweils in der DG haben. Marketing-Arbeit ist zeitaufwendig, es gilt also, auf Basis von verlässlichen Daten eine Wahl des Mediums zu treffen, um sein Zielpublikum anzusprechen. Außerdem ist nicht jeder Verein, jede Organisation mit Social Media-Experten gesegnet.
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen heute folgende Fragen stellen:
- Hat die Regierung der DG einen Überblick darüber, wie stark die statistisch relevanten Social Media-Plattformen von Bürgern der verschiedenen Altersklassen in Ostbelgien genutzt werden?
- Wäre in Ihren Augen eine Umfrage durch die Regierung der DG eine Möglichkeit, um Firmen, Vereinen, Organisationen nötiges Hintergrundwissen über die Reichweite der verschiedenen Plattformen in unserer Gemeinschaft zu liefern?
- Welche Unterstützung erhalten gezielt die Vereine in der DG um mit diesen Plattformen arbeiten zu können?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Die Antwort von Ministerin Weykmans
Im Rahmen des REK III Projektes „Zukunft Digitalisierung“ ist in der Tat in einem ersten Arbeitsschritt vorgesehen, eine Bestandsaufnahme im Bereich der Digitalisierung in Ostbelgien durchzuführen. Diese Bestandsaufnahme soll sowohl innerhalb als auch außerhalb der DG-Institutionen, sprich also auch bei den Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt werden. Es geht hier aber nicht darum, über eine Umfrage Wissen zu vermitteln – was wir für eher schwierig halten. Vielmehr ist das Ziel dieser Bestandaufnahme, den digitalen Sach- und Kenntnisstand in den verschiedenen Bereichen in Ostbelgien zu ermitteln, um dann anschließend sowohl die Aus- und Weiterbildungsangebote, als auch die Unterstützungsangebote für Firmen, Vereine und Organisationen so passgenau wie möglich ausrichten zu können.
Obwohl die Bestandsaufnahme aufgrund der aktuellen Umstände noch nicht abgeschlossen werden konnte, haben wir, dort wo uns bereits erste Erkenntnisse vorlagen, gemeinsam mit unseren jeweiligen Partnern verschiedene Angebote auf die Beine gestellt. Im Bereich des Ehrenamts existiert beispielsweise die Plattform Emja, die den Kontakt zwischen den Vereinen und Menschen, die sich engagieren wollen, herstellen soll. Die Inhalte von Emja zur Anwerbung von Ehrenamtlichen werden auch auf Facebook übertragen. Dieses Angebot, das bis jetzt ehrenamtlich begleitet wurde, werden wir im neuen Jahr mit zusätzlichen Mitteln ausstatten und somit professionalisieren und ausweiten. Dabei werden Social-Media-Kanäle eine noch wichtigere Rolle spielen. Es ist nämlich klar, dass wir nicht zuletzt unter dem Eindruck der Corona-Beschränkungen den Vereinen auch digitale Möglichkeiten zur Verfügung stellen müssen.
Im Bereich der Wirtschaft, hat die WFG beispielsweise 3 Livechats zum Thema online Verkauf organisiert, um der hiesigen Geschäftswelt in den schwierigen Corona-Zeiten einen bestmöglichen Weg aufzuzeigen, wie online Plattformen zum Verkauf genutzt werden können. Zudem führt die WFG im Bereich Digitalisierung zurzeit eine Sensibilisierungskampagne in Zusammenarbeit mit Digital Wallonia durch.
Nicht zuletzt möchte ich auch noch auf die Webinare im Bereich Tourismus hinweisen, die wir im Sommer gemeinsam mit den beiden ZAWMs sowie der TAO und dem Fachbereich Tourismus des Ministeriums organisiert haben und die sich speziell mit dem Thema des online Marketings, sprich der bestmöglichen Nutzung von Plattformen zur Kundenakquise, beschäftigten. Aufgrund der großen Nachfrage und der positiven Resonanz wird es für den touristischen Sektor in diesem, gerade aktuell so neuralgischen Bereich auch ab Beginn 2021 weitere Angebote über den Fachbereich Tourismus und die TAO geben. Abschließend kann ich gerne anbieten, dass die eben erwähnte Bestandsaufnahme im Rahmen des REK III Projektes nach ihrer Fertigstellung hier im Ausschuss II ausführlich vorgestellt wird.
Die Sitzung von Ausschuss II (Kultur, Beschäftigung, Wirtschaftsförderung und ländliche Entwicklung) im Video:
Inga Voss befragte Minister Antoniadis zur aktuellen Lage der Krankenhäuser in der DG
Die zweite Corona-Welle ist in vollem Gange und die epidemiologische Situation in der Deutschsprachigen Gemeinschaft lässt für die kommenden Tage und Wochen keine Besserung erwarten. Die Situation in den Krankenhäusern in Sankt Vith und Eupen ist kritisch, einerseits wegen des ständigen Zustroms neuer Covid-Patienten und andererseits wegen sich in Quarantäne befindendem oder krankheitsbedingt ausfallendem Personal. Dieser Mangel wird auf Dauer nicht nur medizinische Probleme verschleppen, sondern auch wirtschaftliche Folgen für die Häuser haben.
Herr Minister, in Anbetracht dieser Tatsachen möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:
- Verschafft die Kooperation mit deutschen Krankenhäusern, die seit dem 21. Oktober möglich ist, unseren beiden Krankenhäusern etwas Luft?
- Wie viele Patienten konnten durch diese Regelung bisher von unseren beiden Krankenhäusern in ausländische Krankenhäuser überwiesen werden?
- Welche Hürden haben unsere Spitäler genommen, um tatsächlich auf das Angebot zurückgreifen zu können?
Die Antwort von Minister Antoniadis
Vor einigen Wochen habe ich das Gespräch mit Kollegen aus dem benachbarten Deutschland gesucht und eine Zusammenarbeit bei der Verlegung von Patienten in deutschen Krankenhäusern erzielt. Diese Übereinkunft wurde auch für Patienten außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft geöffnet.
Auf diese Weise hat die DG-Regierung zeitnah das Terrain für ein größeres Abkommen geebnet, das Gesundheitsminister Franck Vandenbroucke mit Nordrhein-Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz (RLP) für ganz Belgien abgeschlossen hat. Parallel hierzu habe ich beim Föderalstaat die Übernahme der Kosten für den Krankenhausaufenthalt und den Krankentransport im Ausland vereinbart. Auf diese Weise tragen die Patienten keine zusätzlichen Kosten. Außerdem haben unsere Krankenhäuser durch das Erstellen der S2-Scheine einen geringen Verwaltungsaufwand.
Dem neuen Gesundheitsminister, dem Landesinstitut für Kranken-und Invalidenversicherung sowie den deutschen Partnern, allen voran den Regierungen in NRW und RLP sowie der Städteregion Aachen möchte ich hierfür herzlich danken. Diesem Abkommen, den behandelnden Ärzten und Pflegern sowie den Rettungsdiensten aus Belgien und Deutschland ist es zu verdanken, dass Menschenleben gerettet wurden und ein Zusammenbruch der Versorgung bisher verhindert werden konnte.Das St. Nikolaus Hospital konnte bisher 8 Verlegungen ins Ausland organisieren. Die Klinik St. Josef kam auf 11 Verlegungen. In fast allen Fällen waren das Menschen, die intensiv behandelt werden mussten.
Inga Voss befragte Minister Antoniadis zur Situation in der Tracing-Zentrale der DG
Ministerpräsident Oliver Paasch erklärte am 24. Oktober 2020 dem Grenz-Echo: “Die Tracing-Zentrale der DG ist überfordert.” Weiter heißt es in dem Artikel: “Vor dem Hintergrund des exponentiellen Anstiegs der Corona-Erkrankungen sei eine Verfolgung – trotz Ausbau der Kapazitäten des Tracings – schlicht nicht möglich.” Gegebenenfalls müsse man Maßnahmen ergreifen.
In Anbetracht dieser schwerwiegenden Aussagen, die ja sicher auch als deutliches Zeichen an die Bevölkerung bedacht sein mussten, möchte ich Ihnen folgende Frage stellen:
Welche Maßnahmen hat die DG ergriffen und welche wird sie noch ergreifen, um die Überforderung der Tracing-Zentrale abzufedern und somit die Effizienz bei der Rückverfolgung der Infektionsketten weiterhin zu gewährleisten?
Die Antwort von Minister Antoniadis
Die Rückverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten ist ein probates Mittel der Epidemiebekämpfung bei einem mittleren Infektionsgeschehen von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner auf 7 Tage.
Aktuell liegt die 14 Tages-Inzidenzrate in Ostbelgien bei 1.878 pro 100.000 Einwohner. In der jetzigen Situation ist es vollkommen unzureichend und deshalb ist die Tracing-Zentrale – wie im Übrigen eine Vielzahl von Gesundheitsämtern in Deutschland – überfordert. Erst vor wenigen Tagen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel darauf hingewiesen, dass die steigenden Zahlen in Deutschland die Kontaktverfolgung unmöglich machen. Und das, obschon in Deutschland einige Gesundheitsämter erst 50 Fälle pro 100.000 Einwohner zu bearbeiten haben. Wie würde es dort aussehen, wenn man über 2000 Personen auf 100.000 Einwohner tracen müsste oder selbst das mittlerweile niedrigere Niveau von 1.878 pro 100.000 Einwohner, das wir proportional zur Bevölkerungszahl in Ostbelgien nun erreicht haben.
Die Tracing-Zentrale des Ministeriums kann zurzeit auf 30 Mitarbeiter aus dem Ministerium und den Einrichtungen öffentlichen Interesses der Gemeinschaft zurückgreifen. 3 weitere Mitarbeiter wurden Vollzeit für die Tracing-Zentrale eingestellt. Noch in dieser Woche werden 10 weitere Mitarbeiter mit einem Beschäftigungsvolumen von 5 Vollzeitstellen eingestellt, um die Zentrale weiter zu verstärken.
Je nach Verfügbarkeit der Personen sind wochentags bis zu 10 Mitarbeiter von 9 bis 17 Uhr an der Tracing-Zentrale tätig, am Wochenende bis zu 5 Mitarbeiter von 10- 13 Uhr. Im Laufe dieser Woche werden die Uhrzeiten ausgedehnt. Im Schnitt bearbeitet ein Mitarbeiter ca. 10 Index-Fälle pro Tag. Wenn also 10 Mitarbeiter im Einsatz sind, werden täglich bis zu 100 Fälle bearbeitet. Dies kann dazu führen, dass nicht alles abgedeckt werden kann. Durch die Einstellung neuer Mitarbeiter kann hier Abhilfe geschaffen werden.
Inga Voss befragte Minister Antoniadis zu Alternativen zur Unterbringung im WPZS für Senioren mit geringem Unterstützungsbedarf
Vergangenes Jahr war der Startschuss: Unsere WPZS bekamen 10 Jahre Zeit, um in ihrer Belegung nur noch max. 13 % der Plätze für Senioren mit geringem Unterstützungsbedarf vorzusehen. Wichtigstes verfolgtes Ziel ist es dabei, möglichst vielen Senioren, die Chance zu geben, zu Hause zu bleiben, so lange sie möchten. Das halten wir für absolut erstrebenswert.
Nun ist es so, dass es sicher nicht für alle Heime ein leichte Übung sein wird, sich den neuen Bestimmungen anzupassen. Daher begrüßen wir ebenso die Tatsache, dass den Strukturen relativ viel Zeit gegeben wird, um progressiv dort hinzukommen. Meine Fragen diesbezüglich heute an Sie, Herr Minister, sind folgende:
- Wenn das Belegungsziel für die WPZS in nunmehr 9 Jahren nur noch erlaubt, 13 % Senioren mit geringem Unterstützungsbedarf aufzunehmen, von wie viel Bedarf (in Zahlen) sprechen wir dann, was die benötigten Alternativen für diese Menschen angeht?
- Wie wird die DG vorgehen, um diesen Bedarf abzudecken in Sachen häuslicher Hilfe (von der Ernährung über die Familienhilfe bis zur Pflege) und in Sachen alternativer Wohnformen?
Die Antwort von Minister Antoniadis
Ziel dieses Mechanismus ist, dass sich in stationärer Betreuung größtenteils, aber nicht ausschließlich, die Menschen befinden, die einen hohen Pflegebedarf haben.
Ausgehend von unseren Simulationen wird es hier einen steigenden Bedarf geben. Deshalb hat die Regierung erklärt, mittel- und langfristig die Zahl der Heimplätze auf 1000 zu erhöhen.
65 Millionen Euro wollen wir allein in den nächsten 10 Jahren in diesem Bereich investieren.
Wenn man über nicht-stationäre oder teilstationäre Angebote spricht, dann spricht man über einen Mix an Dienstleistungen. Deswegen ist das Nennen von Zahlen, wie Sie sie fragen, wenig zielführend. Spricht man da von der häuslichen Hilfe? Von betreuten Wohnungen? Von Senioren-WG? Von der Tagesbetreuung? Der Tagespflege? Ausführendes Zahlenmaterial finden Sie allerdings in den Ergebnissen der Studie über die Pflegeversicherung. Diese liegt dem Parlament vor.
Nichtsdestotrotz kann ich kurz ein paar Angaben skizzieren. In Kelmis werden im nächsten Jahr 15 betreute Wohnungen eröffnet. Für mindestens 12 weitere Wohnungen in St. Vith hat die Regierung eine Zusage erteilt. Außerdem sehen wir in unserer Simulation 12 Millionen Euro für weitere betreute Wohnungen vor. 60 Millionen Euro wird die Wohnungsbaugesellschaft erhalten. Hier könnten gemeinsam mit den Diensten der häuslichen Hilfe, den Gemeinden und den Wohn- und Pflegezentren spannende Joint Venture-Projekte für Senioren entstehen.
Parallel werden in den Jahren 2021-2022 zwei Seniorendorfhäuser eröffnet werden.
Die häusliche Hilfe wird mit jedem Haushalt, den wir im Parlament hinterlegen, sukzessive
ausgebaut. Im Vergleich zum Ursprungshaushalt 2020 haben wir 363.000 € mehr im
Ursprungshaushalt 2021 vorgesehen. Die Regierung sieht finanzielle Mittel und Rahmenbedingungen für Projekte in all diesen Bereichen vor. Letztlich müssen die Träger von Angeboten und Diensten, egal ob es eine VoG oder kommunale Akteure sind, entsprechende Projekte ausarbeiten und bei uns einreichen.
Inga Voss befragte Minister Antoniadis zum Stand der Dinge in Sachen „Corona-Alert“
Seit dem 30. September können wir freiwillig die Corona-Warn-App “Coronalert” downloaden. Am Montag, den 5. Oktober wurde diese App 657 000 Mal heruntergeladen. Wie viele Menschen sie tatsächlich nutzen, ist aus dieser Zahl ja nicht ersichtlich.
Auf ostbelgienlive.be ist zu lesen: “Wahrscheinlich arbeitet Coronalert demnächst auch im Ausland.” Pendler sind in meinen Augen also darauf angewiesen, mehrere Apps zu installieren. Diese scheinen jedoch leider nicht gleichzeitig auf einem Gerät zu funktionieren. Dann macht die App für diese Menschen in meinen Augen keinen Sinn. Jetzt, wo die Deutschsprachige Gemeinschaft von der zweiten Krankheitswelle so stark betroffen ist, sollte die App ein zusätzliches Mittel zur Eindämmung des Virus’ sein.
Herr Minister, zu “Coronalert” möchte ich Sie heute Folgendes fragen:
- Wie viele Personen nutzen pro Tag im Durchschnitt diese App in der DG?
- Wurde damit die Quote der 15 % der Bevölkerung erreicht, die laut Ihren Aussagen nötig sind, damit die App im Zusammenspiel mit dem manuellen Tracing effizient ist?
- Wann wird die Kompatibilität der App mit den Anwendungen der anderen EU-Staaten (außer Frankreich) gewährleistet sein, da es aktuell nicht möglich zu sein scheint, mehrere Apps gleichzeitig auf einem Smartphone zu aktivieren?
Die Antwort von Minister Antoniadis
Wegen des hohen Datenschutzstandards ist es schwer einsehbar für uns, wie und von wem die App genutzt wird. Eine Überwachung ist eben nicht möglich und wurde konsequent unsererseits, von Anfang an, von abgelehnt.
Hinzu kommen spezifische Datenschutzbestimmungen von Apple.
Die App wurde bisher 1,73 Millionen Mal (beide Betriebssysteme) heruntergeladen. Dies entspricht 25% der belgischen Smartphone-Nutzer. Eine tägliche Nutzung kann hier nicht angegeben werden, da die App im Hintergrund des Smartphones läuft und sich regelmäßig aktualisiert. Unseres Wissens nach wurden im Zeitraum vom 30/09/2020 bis zum 30/10/2020 56.000 Testresultate über die App hochgeladen, hiervon waren 20% positive Resultate.
Aktuell werden ungefähr 3.000 Resultate pro Tag hochgeladen, davon sind 25% positive
Resultate.
Theoretisch kann Ende November 2020 die Kompatibilität mit den anderen Teilstaaten gewährleistet werden, wenn die rechtlichen Dokumente rechtzeitig eingereicht werden und der Finanzrahmen geklärt ist.
Inga Voss befragte Minister Antoniadis zur Demenzstrategie der DG
Vor einigen Jahren hat die DG mit dem flämischen Expertisen Zentrum für Demenz an einem Konzept für ein deutschsprachiges Demenz-Kompetenzzentrum gearbeitet. Damals war auch eine Arbeitsgruppe in diesem Bereich aktiv. Ob sie weiterhin tagt, war uns leider nicht ersichtlich.
Eine der Aktionen, die unter Einbeziehung des flämischen Zentrums durchgeführt wurde, war die Schaffung der Website lebenmitdemenz.be. Diese Website ist derzeit, trotz eines Verweises dazu auf ostbelgienlive.be, nicht zugänglich. Herr Minister, in Anbetracht dieser Tatsachen möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:
- Welches sind Ihre Vorhaben in Sachen Demenzpolitik ü ber die sogenannte “Demenzstrategie”, die bis 2025 gilt, hinaus?
- Welche Mittel möchten Sie für diese Politik vorsehen?
Die Antwort von Minister Antoniadis
Ich möchte auf die Antwort hinweisen, die ich auf der Frage Nr. 353 von Frau Jadin zu dem Thema Demenz bei der letzten Kontrolle gegeben habe.
Die erste Demenzstrategie wurde 2017 verabschiedet und wird seitdem umgesetzt. Die Demenzstrategie ist ganzheitlich und umfasst alle damit verbundenen Schwerpunkte. Sie ist außerdem nicht in Stein gemeißelt und kann folglich angepasst werden. Auf Ostbelgien Live können Sie Informationen zur Demenzstrategie finden und sich in alle Schwerpunkte und Handlungsfelder einlesen.
Die Regierung hat mit dem neuen Seniorendekret, das seit 2019 in Kraft ist, die Grundlage für eine umfangreiche Förderung der Angebote für Senioren auf den Weg gebracht. Das betrifft die häuslichen, teilstationären und stationären Angebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Hinzu kommt das Dekret über die Dienststelle, das die Beratungsangebote und die Mobilitätshilfen umfasst.
In beiden Dekreten wird die Gruppe der Menschen mit Demenz und deren Angehörige
berücksichtigt.
Neben den strukturellen Projekten werden jährlich Mittel für Pilotprojekte vorgesehen, die
nicht gänzlich ausgeschöpft werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Anschubfinanzierung für alternative Wohnformen zu erhalten. Die Gründung einer Servicestelle Demenz finden Sie als Projekt übrigens auch in der Demenzstrategie.
Die DSL übt diese Funktion aus und wird den Bereich weiter ausbauen. Die Aufgaben des Demenzkompetenzzentrums, wie es in Flandern besteht, werden also bereits zum Teil wahrgenommen. Eine Zusammenarbeit mit der flämischen Einrichtung ist angedacht. Aber nun müssen wir, wie ich schon bei der letzten Kontrolle gesagt habe, an der Corona-Front kämpfen und derartige Projekte auf die Zukunft verschieben.