Sehr geehrte Frau Ministerin,
Bei den Gemeinderats- und Provinzialratswahlen am 14. Oktober werden die deutschsprachigen Wählerinnen und Wähler wie gewohnt an eine elektronische Urne gebeten.
Anders als die Wallonische Region hatte die deutschsprachige Gemeinschaft sich trotz der gravierenden Pannen und Fehler im Rahmen der Parlamentswahlen 2014 ganz ausdrücklich dagegen entschieden, wieder zur Papierwahl zurückzukehren. Lediglich die völlig veralteten Wahlcomputer wurden durch ein neues System des Herstellers Smarmatic ersetzt.
Obwohl Smartmatic zumindest die Kontrolle der abgegebenen Stimme per Papierausdruck ermöglichen soll, ist auch an der Sicherheit und Transparenz dieses neuen Systems bereits Kritik laut geworden.
Daher folgende Fragen, Frau Ministerin:
- Wie sind die Wahlcomputer und das entsprechende Material (Chipkarten, etc.) bis zur Öffnung der Wahlbüros untergebracht und bewacht?
- Wer ist für Unterhalt und Kontrolle der Wahlcomputer und des entsprechenden Materials verantwortlich?
- Welche Möglichkeiten hat ein Wähler, der am 14. Oktober feststellt, dass die auf seinem Stimmzettel angegebene Wahl nicht seiner Absicht entspricht?
Marc Niessen
Gemeinschaftsabgeordneter