Am Montag, den 6. April 2020 fand im Parlament der DG eine Sondersitzung statt, in der alle Kontrollsitzungen zusammengebracht wurden. Aus diesem Grund wurden alle Fragen zu allen Ausschüssen in einer Sitzung beantwortet. Zur Übersicht über die gestellten Fragen und deren Beantwortung folgende Liste. Findet sich kein Video-Link zur Antwort, so folgt diese direkt der Frage im Video.
Alle Fragen in Überblick:
1. Inga Voss befragt Minister Antoniadis zu Schutzmasken, -kleidung und -material in der DG
2. Inga Voss befragt Minister Antoniadis zur Situation der Familienhelfer
6. Andreas Jerusalem befragt Minister Mollers zur Chancengleichheit zu Zeiten geschlossener Schulen
7. Andreas Jerusalem befragt Minister Mollers zum Einkommensausfall bei Tagesmüttern
9. Freddy Mockel befragt Ministerin Wekymans zu Angeboten der Bibliotheken und Mediotheken in der DG
10. Freddy Mockel befragt Ministerin Weykmans zur Ankündigung durch Proximus zum Ausbau eines 5G-Netzes
Inga Voss befragt Minister Antoniadis zu Corona: Schutzmasken, -kleidung und -material in der DG
Die Frage im Wortlaut:
Da der Bedarf an Schutzmaterial (Masken, Handschuhe, Schutzanzüge, Desinfektionsmittel) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wie auch anderswo durch Lieferengpässe vom Föderalstaat nicht ganz abgedeckt werden konnte, haben Sie, Herr Minister, die Initiative ergriffen, Schutzmaterial selbst aufzutreiben, auch für Dienste aus Bereichen, die nicht im Zuständigkeitsbereich der DG liegen. Darunter fallen Ärzte, selbstständige Krankenpfleger, aber auch Zahn- und Kinderärzte,… und bestimmt noch andere.
Herr Minister, in diesem Zusammenhang, möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:
- Wie hoch sind die für die DG anfallenden Kosten für die gesamten Bestellungen an Schutzmaterial?
- Welche Einrichtungen profitieren von diesem Material?
- Wie effizient ist das bestellte Schutzmaterial als Schutz gegen den Coronavirus?
Inga Voss befragt Minister Antoniadis zur Situation der Familienhelfer
Die Frage im Wortlaut:
Das Grenzecho vom 19. März 2020 meldete, dass die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Zuge der Föderalmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus‘ zusammen mit unterschiedlichen Diensten, unter anderem dem Familienhilfsdienst, entschieden haben, dass nur noch die unbedingt notwendigen Leistungen erbracht werden dürfen.
Zugleich müssen diese Dienstleister in den erforderlichen Angelegenheiten ihre Arbeit in aller Sicherheit und ohne Ansteckungsgefahr leisten können.
Herr Minister, in diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:
• Nach welchen Kriterien bewertet der Familienhilfsdienst in der aktuellen Situation die Notwendigkeit seiner Einsätze?
• Gibt es genügend Schutzmaterial für alle Familienhilfen, Krankenwachen, Pfleger, Haushaltshilfen und Betreuer, die weiterhin in Kontakt mit betreuten Personen kommen?
Inga Voss befragt Minister Antoniadis zur finanziellen Situation der WPZS und Krankenhäuser in der DG
Die Frage im Wortlaut:
Mit der Coronakrise und den damit verbundenen Mehrkosten (Schutzmaterial, Überstunden von oder zusätzliches Personal, Ausfall von Personal, enorme Einbußen bei Einnahmen,…) ergibt sich auch die Frage, wie unsere Pflegeeinrichtungen diese Situation finanziell bewältigen werden.
Der Föderalstaat sieht Vorschüsse an die Krankenhäuser in einer Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro vor.
Wir hören von Pflegeengpässen in ganz Europa, aber auch von Spendenaufrufen durch Stiftungen wie der König Balduin-Stiftung und Privatinitiativen sowie durch manche Häuser selbst.
Mich beschäftigen und interessieren in diesem Zusammenhang die WPZS und die Krankenhäuser auf dem Gebiet der DG, zu denen ich Ihnen folgende Fragen stellen möchte:
• Sind die Teile der zusätzlichen Mittel vom Föderalstaat, den die Krankenhäuser in der DG erhalten, ausreichend für die beiden Häuser, um die Herausforderungen, die diese Epidemie an sie stellt, zu bewältigen?
• Brauchen unsere WPZS zusätzliche finanzielle Unterstützung in Hinblick auf die aktuelle Krise?
• Gibt es hierzu schon Gespräche mit den jeweiligen Trägern, um sich einen Überblick zu verschaffen, um Lösungen zu finden?
Inga Voss befragt Minister Antoniadis zur Einkommenssituation des mit dem Coronavirus infizierten Pflegepersonals
Die Frage im Wortlaut:
Das Grenzecho vom 23. März 2020 teilte Folgendes mit: „Wer im Gesundsheitssektor positiv getestet wird, hat Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 90 % des Bruttolohns.“
Minister Philippe De Backer (Open VLD), verantwortlich für die Task Force, die als Reaktion auf den Mangel an medizinischer Ausrüstung eingerichtet wurde, kündigte letzte Woche an, dass Belgien bald in der Lage sein würde, 10 000 Covid-19-Screeningtests pro Tag durchzuführen. Er fügte in seinem Interview hinzu: «Es ist wichtig, das gleiche Grundprinzip der Teststrategie beizubehalten: Wir testen nur kranke Menschen in Krankenhäusern […].»
Herr Minister, in Anbetracht der Tatsache, dass nicht alle Coronapatienten ein Krankenhaus aufsuchen und dementsprechend auch nicht getestet werden, möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:
• Wie kann die DG gewährleisten, dass für den Teil des hiesigen Pflegepersonals, bei dem ein Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung besteht oder auftreten wird, gesichert ein Test durchgeführt wird?
• Gibt es Alternativen zu Tests im Krankenhaus oder sind diese denkbar, damit die Auszahlung der 90 %-Sätze gewährleistet werden kann?
Andreas Jerusalem befragt Minister Mollers zum Umgang mit Unterrichtsausfall durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus
Die Frage im Wortlaut:
Gegen die Verbreitung des Coronavirus wurden sehr konsequente Maßnahmen getroffen. Alle Bürger müssen ein Höchstmaß an Solidarität aufbringen und diese Maßnahmen anwenden, damit sie wirksam sind.
Daher findet seit dem 14. März 2020 bis zum 19. April 2020 einschließlich in den ostbelgischen Schulen kein Unterricht statt. Gleiches gilt für die Erwachsenenbildungseinrichtungen, die ZAWM, die AHS und die Musikakademie.
Das sorgte natürlich bei Eltern, Schülern, Lehrlingen, Studenten usw. für Besorgnis und viele Fragen.
Einige konnten Sie auch schon durch die Presse oder soziale Netzwerke beantworten. Dennoch ist es uns wichtig die Entschlüsse der Regierung nochmals hier im Parlament zu erfragen und so für weitere Klarheit zu sorgen.
Daher meine Fragen an Sie, Herr Minister:
• Wie wird damit umgegangen, dass Schülerinnen und Schüler unverschuldet nicht den gesamten Unterrichtsstoff gelernt und relevante Erfahrungen nicht gemacht haben?
Erstklässler werden nicht alle Buchstaben lesen und schreiben können. Abiturienten werden kurz vor ihrem Abschluss bedeutende Lerninhalte verpasst haben. Studenten der Krankenpflege und der Bildungswissenschaften z.B. werden neben den ausgefallenen Lerninhalten auch Erfahrungen aus Praktika fehlen. Auszubildenden geht es ebenso: Neben den Lerninhalten fehlen ihnen entscheidende Erfahrungen aus der beruflichen Praxis in ihrem Ausbildungsbetrieb.
• Gibt es Überlegungen die Unterrichtszeit nachzuholen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verloren gegangen ist, zum Beispiel durch eine Verkürzung der Sommerferien?
Die Antwort des Ministers auf diese und die nächste Frage:
Andreas Jerusalem befragt Minister Mollers zur Chancengleichheit zu Zeiten geschlossener Schulen
Die Frage im Wortlaut:
Am 27. März hat der nationale Sicherheitsrat die Ausgangsbeschränkungen in unserem Land bis zum 19. April verlängert. Angekündigt wurde bereits eine mögliche Verlängerung bis 3. Mai. Diese Ankündigung lässt vermuten, dass eine weitere Verlängerung sehr wahrscheinlich ist. In diesem Fall würde das Schuljahr um zwei weitere Wochen gekürzt.
Die Lehrpersonen der Deutschsprachigen Gemeinschaft sollten für die Schülerinnen und Schüler Arbeitsaufträge vorsehen. Diese durften die Schülerinnen und Schüler freiwillig bearbeiten, es durfte sich nur um Wiederholungs- oder Festigungsübungen handeln und die Arbeit durfte nicht bewertet werden. Dadurch sollte Chancengleichheit gewährleistet werden, weil z.B. nicht alle Eltern die nötige Unterstützung bei den Hausaufgaben leisten können, oder sie arbeitsbedingt nicht die Zeit dafür haben.
Doch die Chancengleichheit wird bei einem weiteren Aspekt touchiert: Große Teile der Arbeitsaufträge für die Schülerinnen und Schüler sind in digitaler Form erteilt worden. Das ist natürlich löblich, bietet das World Wide Web in diesen Zeiten doch die notwendigen kurzen Wege. Doch nicht jede Familie verfügt über die nötige Ausstattung oder die nötigen Kenntnisse, um dieses Angebot zu meistern. Da ungewiss ist, wie lange die Schulen geschlossen bleiben werden, ist nun zum Beginn der Osterferien, der Zeitpunkt gekommen, die Chancengleichheit noch genauer unter die Lupe zu nehmen.
Daher habe ich folgende Fragen, Herr Minister:
• Bleibt die aktuelle Vorgabe bestehen, laut der Lernstoff nur wiederholt und gefestigt werden darf und dieser nicht bewertungsrelevant sein darf?
• Wie lauten die Vorgaben, um der Chancengleichheit Rechnung zu tragen? Nicht jeder hat schließlich Zugang zu einem Computer mit der nötigen Ausstattung, geschweige denn die notwendigen Fähigkeiten.
• Was können Eltern unternehmen, wenn die Arbeitsaufträge ihrer Kinder den eigentlichen Vorgaben des Ministers widersprechen, also z.B. neue Lerninhalte erarbeitet werden sollen?
Die Antworten des Ministers auf diese und andere thematisch ähnliche Fragen:
Andreas Jerusalem befragt Minister Mollers zum Einkommensausfall bei Tagesmüttern
Die Frage im Wortlaut:
Gegen die Verbreitung des Coronavirus wurden sehr konsequente Maßnahmen getroffen. Alle Bürger müssen ein Höchstmaß an Solidarität aufbringen und diese Maßnahmen anwenden, damit sie wirksam sind. Laut Beschluss des föderalen Krisenmanagements blieben alle Kinderbetreuungsstandorte ohne Einschränkungen geöffnet und alle gesetzlichen Verpflichtungen, die damit einhergehen blieben wirksam. Seit dem 23. März sind alle Standorte der Außerschulischen Betreuung (AUBE) geschlossen und eine Notbetreuung wurde in Eupen, Bütgenbach und St. Vith organisiert. Kinderkrippen, Tagesmütterhäuser und Tagesmütter arbeiten allerdings wie gewohnt weiter.
Auch wenn die Regierung unseren Tagesmüttern eine Einkommensausfallsentschädigung zugesichert hat, hat die Situation dennoch finanzielle Auswirkungen auf sie. Viele Eltern versuchen ihr Kind zuhause zu betreuen. Dadurch soll der Kontakt zu anderen Kindern verhindert werden. Im Sinn der Eindämmung des Corona-Virus ist dieses Vorgehen sehr sinnvoll. Genau solche Nachsicht hat sich der Staat seitens der Bürger gewünscht und diese kann nur lobend erwähnt werden.
Doch je weniger Kinder eine Tagesmutter tatsächlich betreut, desto weniger Einkommen steht ihr zu. Während manche Tagesmütter keinerlei finanzielle Einbußen erleben werden, da alle Kinder weiterhin in Betreuung gegeben wurden, wird der Verdienstausfall bei anderen Tagesmüttern höher sein.
Daher meine Fragen an Sie, Herr Minister:
• Wie hoch ist die von der Regierung zugesicherte Einkommensausfallsentschädigung für unsere Tagesmütter pro Kind?
• Erhalten die Tagesmütter für jedes Kind eine Einkommensausfallsentschädigung? Wenn sie also 6 Kinder betreuen, werden sie für 6 Kinder entschädigt?
• Mit welchen finanziellen Einbußen müssen unsere Tagesmütter pro nicht betreutem Kind trotz Einkommensausfallsentschädigung rechnen?
Freddy Mockel befragt Ministerin Weykmans zum Suchverhalten für Arbeitssuchende in der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Maßnahmen des Arbeitsamtes (ADG)
Die Frage im Wortlaut:
Als am vergangenen 13. März die Föderalregierung die drastischen Massanahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise haben kurz darauf die Arbeitsämter ihre Dienste angepasst und dazu auch in der Presse informiert. Das ADG tat dies ebenfalls am 16.3. und auch auf der Webseite des ADG finden sich seitdem Erläuterungen zur angepassten Arbeitsweise des Amtes.
Keinerlei Hinweise finden sich jedoch bis zum 1.4. zu neuen Bestimmungen zur Kontrolle des Suchverhaltens der Arbeitssuchenden, weder auf der ADG-Seite, noch in der regionalen Presse.
Angesichts der jetzigen Lage, wäre eine angepasste Vorgehensweise aber logisch: mit Wirtschaftsbereichen, die fast komplett ihren Betrieb einstellen mussten, oder Kurzarbeit und auch Entlassungen vornehmen, aber angesichts der Ungewissheit für die Unternehmen in was für einer Lage sie sich in einigen Monaten nach der Krise befinden werden, usw …
Das Arbeitsamt der wallonischen Region, das Forem, hat in seinen veröffentlichten Maßnahmen deutlich kommuniziert:
Die Zeit vom 13.März bis zum 17. April wird sozusagen „neutralisiert“: für diese Zeit werden keinerlei Suchnachweise durch die Kontrolldienste verlangt werden. Es wird natürlich darauf hingewiesen, dass der Arbeitssuchende natürlich weiterhin alle Onlinetools während dieser Zeitspanne zur Arbeitssuche nutzen kann.
Meine Fragen daher an Sie, Frau Ministerin:
• Welche Regelungen hat das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Suchverhalten und seiner Kontrolle erlassen für die Zeit während der föderalen Corona-Bestimmungen?
• Wem und auf welchem Wege wurden diese Regelungen mitgeteilt?
Freddy Mockel befragt Ministerin Weykmans zu Angeboten der Bibliotheken und Mediotheken in der DG
Die Frage im Wortlaut:
In der aktuellen Zeit sind angepasste Angebote für die Medienausleihe gefragt. Die Föderalregierung sieht in ihren Massnahmen und Empfehlungen Bibliotheken als öffentlichen Dienst an und schlägt vor, dass die Bibliotheken Online-Ausleihen möglich machen, mit einer Abholung unter Berücksichtigung der Abstandsregeln. In der DG bleiben die Bibliotheken, Mediotheken und das Medienzentrum geschlossen und bauen auf, wie man lesen konnte, Download-Angebote um. Für Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen wurden Bücherkisten gepackt und ausgeliefert, was sehr löblich ist ob der besonderen Isolation, unter der manche Menschen aktuell leiden.
Vor diesem Hintergrund folgende Fragen an Sie, Frau Ministerin:
• Welche Gründe machen es anscheinend nicht möglich, der Empfehlung der Föderalebene nach zu kommen?
• Besteht die Möglichkeit, dass Personen, die bisher noch nicht über einen Leserausweis verfügten, den auch angesichts der Situation online bestellen können?
Freddy Mockel befragt Ministerin Weykmans zur Einführung von 5G von Proximus
Die Frage im Wortlaut:
Vergangene Woche kündigte Proximus an, in rund dreißig Städten in Flandern und der Wallonie ein 5G-Abdeckung zu starten. Auf dem Gebiet der DG wäre auch die Stadt Eupen betroffen. Diese Ankündigung fiel offensichtlich aus heiterem Himmel. Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Anbieter die Gunst der Stunde, sprich die Corona-Krise nutzen will, um einen Coup zu landen. Es wurden auch keinerlei Genehmigungen beantragt, anscheinend soll dieser Ausbau mit bestehenden Masten und Frequenzen geschehen, was dieser Initiative in den Medien den Namen „5G-Light“ einbrachte. Die gesundheitlichen Auswirkungen der 5G sind sehr umstritten. Die jetzige Regierung der Wallonischen Region vor, dass der Einsatz von 5G nur nach einer Bewertung der Auswirkungen von 5G in Bezug auf Umwelt, öffentliche Gesundheit, wirtschaftliche Effizienz, Datensicherheit und Achtung der Privatsphäre erfolgen kann.
Für Proximus ist die 5G-Technik anscheinend von höchster Priorität, sonst würde man nicht mit solchem Nachdruck auf eine Einführung drängen. Auf der einen Seite greift man also nach den Sternen, Auf der anderen Seite sind nicht zuletzt Funklöcher und schlechtes Festnetz die alltägliche Realität an so einigen Orten in der DG. Als Medienministerin sind Sie zwar nicht direkt für die Zuerteilung der Lizenzen zuständig, in dieser Frage geht es jedoch nicht bloss um die Zuerteilung von Mobil-Lizenzen im engen Sinne. So bringen Sie sich in Sachen Netzausbau und Internetzugang regelmäßig ein, mit dem Hinweis auf die Standortpolitik der DG.
In diesem Rahmen daher auch meine Fragen an Sie, Frau Ministerin:
• Wie gedenken Sie, Frau Ministerin, bei Proximus auf diese Situation zu reagieren?
• Ist in Ihren Augen ein Ausbau von 5G prioritär im Vergleich zur Verbesserung der Situation in der DG, was die Datenübertragung per Festnetz und die Abdeckung mit 3G oder 4G angeht?