Nach dem Einspruch gegen die Entscheidung des Baelener Gemeindekollegiums zur geplanten Lachsfarm in Baelen hat jetzt Umweltministerin Céline Tellier ihre Entscheidung bekannt gegeben. Das Baelener Gemeindekollegium hatte sich gegen den Testbetrieb der Brunnen ausgesprochen. Diese Entscheidung wurde jetzt von Céline Tellier bestätigt. Die grüne Regionalabgeordnete Anne Kelleter, die sich wegen des enormen Wasserverbrauchs von Anfang an gegen das Projekt gestellt hatte, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung aus Namur:
„Die Entscheidung von Céline Tellier ist richtungsweisend. Sie zeigt, dass der Schutz unserer natürlichen Ressourcen, in diesem Fall unseres Grundwassers, nicht nur ganz oben auf der Agenda der Wallonischen Region steht, sondern, dass die Regierung auch dementsprechend handelt. Die Vorbehalte der Bürger gegen dieses Projekt wurden gehört, die Bürgerbewegung „hot water“ hat hier tolle Arbeit geleistet, und ich bin auch ehrlich froh über die gute Zusammenarbeit, die in diesem Dossier zwischen Bürgern, Gemeindeverantwortlichen und der Wallonischen Region geherrscht hat.“
Es wird also keine Probebohrungen und keine Tests der Brunnen, die das notwendige Wasser für die Farm aus dem Boden holen sollten, geben. Der Einspruch des Unternehmens wurde abgelehnt.
Anne Kelleter: „Die Entscheidung ist in klares Zeichen für den Schutz unserer Wasserreserven und für den Erhalt unserer Umwelt. Auch die Bürger, Landwirte und Unternehmer, die auf den guten Zustand unserer Wasserreserven angewiesen sind, dürfen aufatmen.“
Das Argument der Lachsfarmer, die Probebohrungen und der Testbetrieb der Brunnen hätten lediglich den Zweck, Daten zu sammeln für den späteren Antrag zum Bau der Farm, lässt Anne Kelleter nicht gelten:
„Die angefragte Testdauer von 14 Tagen wäre nicht ausreichend gewesen, um die Auswirkungen der späteren Wasserentnahme wirklich abzubilden. Man darf nicht vergessen, dass die Farm laut eigenen Angaben später bis zu 100 Kubikmeter Grundwasser pro Stunde abgepumpt hätte. Das entspricht hochgerechnet dem Verbrauch von 19200 Belgiern am Tag. Die Testphase war also nicht ausreichend lang und auch nicht ausreichend über das Jahr verteilt. Es macht zum Beispiel einen riesigen Unterschied, ob man im Winter Grundwasser entnimmt, wenn die Reserven voll sind, oder im Sommer… Für mich galt es also, auf jeden Fall zu verhindern, dass ein Testbetrieb stattfindet, der nicht aussagekräftig ist und auch nicht die Auswirkungen des Klimawandels auf diese Grundwasserreserve mit einbezieht.“
Der Antragsteller kann innerhalb von 60 Tagen Einspruch gegen die Entscheidung der Ministerin einlegen. Dann wäre der Staatsrat für die Entscheidung zuständig.
Anne Kelleter
Regionalabgeordnete
Lachsaufzucht ist nicht nur mit hohem Wasserverbrauch, sondern auch mit hohem Medikamenteneinsatz verbunden. Dieser Aspekt wurde in der Ablehnungsbegründung nicht erwähnt. Nähere Informationen nachzulesen unter https://www.peta.de/themen/lachszucht/